Der Avalkredit, der auch als Bankaval bezeichnet wird, bezeichnet im Kreditwesen die Übernahme von Garantien oder Bürgschaften bzw. auch die Übernahme von Eventualverbindlichkeiten der verschiedensten Art durch eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut. Auftraggeber ist hierbei regelmäßig der Bankkunde, dem für diese Form des Kreditgeschäftes auch eine Gebühr auferlegt wird. Damit übernimmt die betreffende Bank das Haftungsrisiko gegenüber Dritten, das der betreffende Kunde der Bank eingeht. Es wird also in einem solchen Fall kein Bargeld durch die Bank zur Verfügung gestellt, sondern das Kreditinstitut haftet als Bürge mit der eigenen Bonität.