Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist ein Dokument, welches vom Vermieter ausgestellt wird und darüber informiert, ob ein Mieter seine monatlichen Mietzahlungen stets pünktlich und in voller Höhe entrichtet hat und ob sein Mietkonto entsprechend aktuell ausgeglichen ist. Angefordert wird dieses Dokument zumeist, wenn der Mieter plant umzuziehen, denn in der Regel gehört die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu den Dokumenten, die bei Bewerbern für eine Wohnung abgefragt werden. Neben anderen Dokumenten, wie Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise, sichert sich der neue Vermieter mit der Vorlage einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung ab, dass sein zukünftiger Mieter den geforderten Mietzins zukünftig zahlen kann und auch pünktlich auf sein Konto entrichten wird und schließt möglicherweise alle Bewerber aus, die keine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung vorlegen können. Als der bisherige Vermieter eine Mietwohnung sollte einem also bewusst sein, dass es womöglich demnächst zur Kündigung des Mietverhältnisses vonseiten des Mieters kommen wird, sobald dieser um die Unterzeichnung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bittet. Als Vermieter ist man gesetzlich nicht verpflichtet, eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, so entschied zumindest der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2009.
Das besagte Urteil wirft die Frage auf, ob es richtig sein kann, dass zumindest in solchen Gegenden, wo die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt, Mieter ohne eine vorhandene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung benachteiligt werden. Immerhin kann der Mieter nichts dafür, wenn sein ehemaliger Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen möchte. In manchen Fällen kann die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dann auch umgangen werden, indem man als Mieter per Kontoauszug oder anhand von Quittungen nachweist, dass die monatlichen Mietzahlungen vom Konto abgegangen sind. Manchmal kann es auch helfen, wenn der Mieter dem Vermieter der derzeitigen Wohnung einen fertig ausgefüllten Vordruck zum Unterschreiben übergibt, denn so entsteht für den Vermieter gar nicht erst der Aufwand, ein Dokument erstellen zu müssen.
Da es sich bei dem Begriff Mietschuldenfreiheitsbescheinigung um keinen gesetzlichen Wortlaut handelt, gibt es für die Ausstellung dieser auch keine formellen oder anderen Angaben, wie diese auszusehen hat. Im besten Fall handelt es sich um ein unterschriebenes Dokument mit einer klaren Aussage über das (positive) Zahlverhalten des Mieters und sollte natürlich mit einem Datum versehen sein, sowie allen Daten des Mieters selbst.