Egal ob Strom, Gas oder Wasser – unsere Verbräuche werden allesamt durch Zähler festgehalten und können so jederzeit kontrolliert werden. In welcher Art und Weise diese Zähler daherkommen, hängt auch von der Art und dem Alter der jeweiligen vorhandenen Heizungsanlage ab.
Gas
Gaszähler befinden sich beispielsweise immer direkt hinter dem Hausanschluss und sind Eigentum des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber erfragt in der Regel auch den Zählerstand, welcher dann regelmäßig digital oder per Post vom Kunden mitgeteilt werden muss. In vielen Mietwohnungen, bei denen eine zentrale Warmwasserversorgung gegeben ist, findet man keinen zentralen Gaszähler, sondern sogenannte Heizkostenverteiler an den einzelnen Heizkörpern vor. Diese erfassen verbrauchte Heizeinheiten und werden zumeist in einem regelmäßigen Rhythmus per Funk abgelesen, sodass während eines Nutzungsverhältnisses weder ein Ablesetermin vereinbart werden noch der Nutzer zur selbstständigen Ablesung aufgefordert werden muss. Lediglich bei einem Mieterwechsel wird der Vermieter im Rahmen der Wohnungsabnahme die Zählerstände manuell erfassen.
Wasser
Verbrauchtes Wasser wird durch eine sogenannte Wasseruhr anhand der durch die Leitung strömenden Wassermengen gemessen. Da es allerdings nicht ausreicht, lediglich die Menge an Wasserzufuhr zu messen, sondern auch ermittelt werden soll, bei wie viel Menge des verbrauchten Wassers es sich um Warmwasser handelt, gibt es zusätzlich die sogenannten Wärmemengenzähler. Im Gegensatz zu den genannten Heizkostenverteilern, welche lediglich Einheiten erfassen, aus denen sich anschließend der ungefähre Verbrauch eines Haushalts ermitteln lässt, ermöglichen die Wärmemengenzähler eine exakte Verbrauchserfassung. Sie geben an, welche Menge von Wärme durch eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus aus dem gesamten Heizkreislauf entnommen wurde. Dadurch entstehen keine Abweichungen bei anschließenden Berechnungen in der Betriebskostenabrechnung. Wasser, welches für den Garten genutzt wird, wird üblicherweise durch eine separate Wasseruhr getrackt, die ebenfalls zum jeweiligen Stichtag, also in der Regel ein Mal im Jahr, abgelesen wird.
Strom
Stromzähler sind in der Mietwohnung oder gesammelt im Hausflur oder im Keller zu finden. Beim Einfamilienhaus meistens im Keller im Hauptsicherungskasten. Die Ablesung findet ein Mal im Jahr statt. Hierfür wird entweder ein Termin angekündigt, an dem ein Mitarbeiter des Netzbetreibers zum Ablesen vorbeikommt, oder es erfolgt eine Aufforderung zur Übermittlung des Wertes. Die meisten Anbieter ermöglichen es mittlerweile, die erforderlichen Zählerstände in einem Onlineportal einzutragen. Erfolgt die Übermittlung des Zählerstandes nicht im angegebenen Zeitraum, wird der Verbrauch vom Netzbetreiber für die nächste Berechnung der Abschlagszahlungen geschätzt.
Fazit
Das regelmäßige Ablesen und Übermitteln der Zählerstände an die Versorger ermöglicht es dem Verbraucher, nur die Verbräuche zu zahlen, die er auch wirklich verursacht hat. Regelmäßig auch außerhalb der erforderlichen Stichtage selbst abzulesen, bringt darüber hinaus ein Bewusstsein für das eigene Verbrauchsverhalten.
Wissenswertes
In Deutschland müssen Zähler gesetzlich geeicht werden. Das bedeutet, dass der Zähler in regelmäßigen Abständen durch einen Fachmann überprüft und gegebenenfalls neu eingestellt oder sogar ausgetauscht werden muss. Dies garantiert stets genaue Messergebnisse.