Wer darf einen Energieausweis ausstellen und wie bekomme ich einen?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden. Das können Bauingenieure, Architekten, Handwerker oder Physiker sein, die eine passende Weiterbildung und Berufserfahrung haben. Ein offizielles Zertifikat gibt es nicht.
Im ersten Schritt sollten Sie einen geeigneten Experten finden. Da diese nicht in einer zentralen Übersicht zu finden sind, gibt es mehrere Internetportale, in denen man recherchieren kann:
– Internetseiten von Architekten- und Ingenieurkammern und
– auf www.energie-effizienz-experten.de finden Sie Experten, die ihre Qualifikation regelmäßig nachweisen müssen.
Vorsicht vor schwarzen Schafen, die Energieausweise erstellen, aber nicht qualifiziert sind. Stellen Sie sicher, mit einem Experten zusammen zu arbeiten, denn falsch ausgestellte Energieausweise können ein hohes Bußgeld bedingen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Person berechtigt ist und einen Energieausweis ausstellen darf.
Im zweiten Schritt legen Sie benötigte Unterlagen bereit. Bei einem Bedarfsausweis sind das Baupläne oder Rechnungen für energetische Sanierungen, wie Fenstertausch oder Dachdämmung. Für einen Verbrauchsausweis werden die Abrechnungen der Heizkosten der letzten drei Jahre benötigt.
Der dritte Schritt ist ein Ortstermin. Dieser ist nicht zwingend erforderlich. Im Internet gibt auch reine online – Angebote. Er ist aber durchaus sinnvoll bei Immobilien, die vom typischen Standard abweichen. Bei diesem kann sich der Sachverständige einen genauen Überblick verschaffen, alle Punkte berücksichtigen und einen korrekten Energieausweis erstellen.