Die Hausordnung soll das Zusammenleben im Mietshaus regeln und für alle Parteien so angenehm wie möglich machen. Dazu gehören einerseits bestimmte Regeln wie Ruhezeiten, die der Rücksichtnahme aufeinander dienen, aber auch bestimmte Verpflichtungen wie Winterdienst und Reinigung des Treppenhauses. Wenn Vermieter eine Hausordnung erstellen und damit bestimmte Verantwortungen an die Mieter übertragen wollen, müssen sie einige Regeln beachten. Ebenso müssen Mieter sich an eine gültige Hausordnung halten, sonst können Abmahnungen und in besonderen Fällen sogar Kündigungen anfallen.
Damit eine Hausordnung wirksam ist, muss sie beim Mietvertragsschluss mit ausgehändigt und durch den Mieter unterschrieben worden sein. Wird sie erst nachträglich ausgehändigt oder ist nur im Hausflur als Aushang zu sehen, ist sie nicht gültig und der Mieter somit nicht zur Einhaltung verpflichtet. Auch wenn die Hausordnung gewisse Grenzen überschreitet, kann sie unwirksam werden. Wirksam sind Reglungen zur Reinigungs- oder Räumungspflicht und eine genauere Festlegung durch einen Putzplan.
Auch Ruhezeiten und Brandschutzbestimmungen dürfen festgehalten werden. Darüber hinaus sind Rauchverbote, das Abstellen von Fahrrädern und Gegenständen im Treppenhaus sowie das Halten von Haustieren häufig in der Hausordnung festgelegt.
Dabei müssen alle Reglungen in zulässiger Weise erfolgen und dürfen den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. So sind beispielsweise Besuchs- oder Übernachtungsverbote, Verbote der Fahrstuhlnutzung in den Nachtstunden oder unzulässige Ruhezeiten nichtig. Musikinstrumente dürfen beispielsweise nicht verboten werden, aber die zulässigen Ruhezeiten (in der Regel 22 – 6 Uhr) sind einzuhalten und die Zeit des Übens darf begrenzt werden. Auch Kleintiere dürfen nicht grundsätzlich verboten werden, außer die Anzahl der Tiere überschreitet das übliche Maß gemessen an der Wohnungsgröße.
Für Hunde- oder Katzenhaltung kann ein Zustimmungsvorbehalt bestehen. Das heißt, der Vermieter muss der Haltung zustimmen, darf diese aber – begründet – auch verbieten.
Manche Punkte sind strittig, wie beispielsweise nächtliches duschen oder ein Kinderwagenverbot im Hausflur. Dabei wird teilweise individuell entschieden, beispielsweise in Hinblick darauf, ob genug Platz für den Kinderwagen besteht, sodass er kein Hindernis für andere Mieter darstellt.
Grundsätzlich sollte die Hausordnung einem rücksichtsvollen und harmonischen Zusammenleben im Mietshaus dienen, sodass die Einhaltung im Interesse aller Parteien liegen sollte. Jedoch müssen Mieter nicht jedes Verbot hinnehmen.
Sollten Mieter aber gegen zulässige Reglungen vermehrt verstoßen, können sie abgemahnt und in extremen Fällen auch gekündigt werden.
Zusammengefasst bedeutet das:
- damit eine Hausordnung wirksam ist, muss sie mit dem Mietvertrag überreicht und unterzeichnet werden
- nicht alle Klauseln sind wirksam, das Persönlichkeitsrecht der Mieter darf nicht eingeschränkt werden
- verstößt ein Mieter gegen wirksame Reglungen, kann er abgemahnt oder (in extremen Fällen) gekündigt werden