Nach einem Umzug ist innerhalb von zwei Wochen eine An- oder Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort erforderlich. Hierfür benötigt man neben seinem Personalausweis eine Wohnungsgeberbestätigung, die online als Muster zum Ausdrucken erhältlich ist. In diesem Vordruck bestätigt der Vermieter den Einzug in die Wohnung. Dazu ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters verpflichtet. Die Vorlage des Mietvertrages reicht zu diesem Zweck nicht aus. Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Abgabe einer Wohnungsgeberbestätigung findet sich in § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Auch bei einer Abmeldung mit anschließendem Umzug ins Ausland benötigt man eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Achtung: Viele Meldebehörden arbeiten nur noch mit Terminvergabe. Aufgrund der zunehmenden Überlastung der Meldebehörden ist oft ein Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen oft nicht zu bekommen. In diesem Fall gilt die Frist als eingehalten, wenn man sich bis zu zwei Wochen nach dem Einzug online einen Termin geben lässt.
Wie komme ich an das Dokument für die Wohnungsbestätigung Bonn und welche Angaben muss dieser enthalten?
Einwohnermeldeämter halten für die Wohnungsgeberbestätigung Bonn Muster zum Ausdrucken bereit, die anschließend dem Vermieter oder dem Hausverwalter zum Ausfüllen vorgelegt werden. Sie können das Dokument aber auch auf dieser Seite herunterladen. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name der anzumeldenden Person/en
- Adresse
- Einzugsdatum
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name und Anschrift des Eigentümers (falls abweichend)
Der Vermieter oder der Hausverwalter händigt anschließend die Vorlage Wohnungsgeberbestätigung Bonn dem Mieter aus oder übermittelt sie elektronisch an die Meldebehörde. Im zweiten Fall erhält der Mieter einen Authentifizierungscode, der bei der Anmeldung die Vorlage zum Ausdrucken ersetzt. Im Gegenzug besitzt der Vermieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt einen Auskunftsanspruch und kann auf diese Weise jederzeit erfahren, welche Personen in seiner Wohnung gemeldet sind oder waren.
FAQ
Ich bin selber Eigentümer der Immobilie. Wer muss jetzt den Vordruck ausfüllen?
Beim Umzug ins Eigenheim oder eine Eigentumswohnung füllt der Besitzer die Bescheinigung einfach selbst aus und erklärt formlos, dass er Eigentümer der Immobilie ist.
An wen muss ich mich als Untermieter wenden?
Bei Untervermietung gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber, was ihn zur Ausstellung der Bescheinigung verpflichtet. Dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme von nahen Angehörigen.
Was passiert, wenn der Wohnungsgeber mir keine Bescheinigung ausstellt?
Falls sich der Wohnungsgeber weigert, eine Bestätigung auszustellen, muss die Meldebehörde unverzüglich darüber informiert werden. Sowohl in diesem Fall als auch bei verspäteter oder falscher Ausstellung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro führen kann.