Wie der Name bereits sagt, bedeutet eine Bankbürgschaft nichts anderes, als das eine Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, wie beispielsweise eine Sparkasse oder Bausparkasse, als Bürge in einem Kreditverhältnis bzw. in einem Kreditvertrag auftritt. Dabei stellt sich ein Kreditinstitut nicht gratis als Bürge zur Verfügung, sondern der Schuldner, der diesen Service nutzen möchte, muss hier jährlich eine bestimmte Gebühr an die betreffende Bank entrichten. Zudem handelt es sich bei einer solchen Bürgschaft immer um ein Kreditgeschäft auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 des KWG (Kreditwesengesetz). Darüber hinaus sind als Synonyme noch die Begriffe Aval oder Bankaval bekannt.