Der Bauherr, der auch durchaus eine Bauherrin sein kann, ist der Auftraggeber von Bauvorhaben, der gleichzeitig sowohl in der wirtschaftlichen als auch in der rechtlichen Verantwortung steht. In der Fachsprache kürzt man den Bauherren oder die Bauherrin auch kurz mit BH ab. Grundsätzlich gilt dabei als Bauherr oder Bauherrin, wer entweder auf eigene oder fremde Rechnung bzw. im eigenen Namen ein Bauvorhaben vorbereiten und ausführen lässt oder aber selbst vorbereitet und ausführt. Da es sich also nicht zwangsläufig um den Bauherren eines privaten Eigenheims handeln muss, kann es sich beim Bauherren sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln, wenn der Bauherr beispielsweise eine Beteiligungsfirma für Immobilien oder ein Bauträger ist, oder aber, wenn ein Unternehmen ein neues Bürogebäude errichtet, um nur einige Beispiele zu nennen.