Der Gegenstand des Bausparvertrages geht hier bereits aus dem Namen hervor, denn es handelt sich um einen Sparvertrag, der zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer abgeschlossen wird. Dabei ist ein solcher Bausparvertrag auch unerlässlich für die Inanspruchnahme einer sogenannten vermögenswirksamen Leistung, die einem Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber gezahlt wird. Aber auch für die Gewährung von Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen ist ein solcher Bausparvertrag unbedingt notwendig. Die zu erzielenden Zinssätze werden dabei durch den vereinbarten Bauspartarif bestimmt. Gleiches gilt auch für die verschiedenen Konditionen, wie eine Mindestsumme, die angespart werden muss, die künftige Zweckbindung in der Verwendung, den Zuteilungszeitpunkt und verschiedene Faktoren mehr.