Gemäß den Aussagen des § 16 des Pfandbriefgesetzes handelt es sich beim sogenannten Beleihungswert um einen Wert, der durch einen Gutachter festgesetzt wird. Dabei legt der unabhängige Gutachter diesen Beleihungswert im Rahmen einer sogenannten vorsichtigen Bewertung fest, die sich aus verschiedenen Faktoren ergibt. So spielt hier beispielsweise die Möglichkeit einer späteren Verkäuflichkeit des Grundstücks eine große Rolle. Weiterhin werden die nachhaltigen und langfristigen Merkmale des betreffenden Objektes berücksichtigt. Darüber hinaus spielen die regionalen Marktgegebenheiten eine Rolle. Zudem werden die mögliche künftige und die derzeitige Nutzung berücksichtigt. Spekulative Merkmale dürfen nicht berücksichtigt werden.