Die Courtage ist an sich nichts anderes als die Provision eines Immobilienmaklers oder generell eines Maklers, die dieser für einen erfolgreichen Abschluss erhält. Die Courtage wird also bei einem Abschluss fällig, was an sich bedeutet, dass jede erbrachte Leistung des Maklers vorerst auf dessen eigenes Risiko erfolgt, da er ja nicht wissen kann, ob das Geschäft unter dem Strich erfolgreich sein wird, es also zu einem Abschluss und somit zur Zahlung einer Courtage kommt. In der Regel entspricht dies auch dem üblichen Geschäftsgebaren bei sogenannten Alleinaufträgen, wobei aber auch angemerkt werden muss, dass das sogenannte Maklerrecht heute in erster Linie ein Richterrecht ist.