Grundsätzlich muss ein sogenanntes Darlehen nicht zwingend an eine Immobilie oder an eine Immobilienfinanzierung gebunden sein, denn hierbei handelt es sich um nichts anderes als einen schuldrechtlichen Vertrag. Dabei überträgt ein Kreditgeber dem Kreditnehmer vertretbare Sachen oder Geld zum Eigentum. Im Zuge dessen verpflichtet sich der Darlehensnehmer nach Kündigung des Vertrages oder einem zuvor definierten Zeitablauf dem Kreditgeber bzw. dem Darlehensgeber Sachen gleicher Menge, Art und Güte zurückzugeben. Ein Unterschied zum Kredit besteht also nur im juristischen und banktechnischen Sprachgebrauch, denn während man im Bankwesen von einem Kredit spricht, bezeichnet das BGB den gleichen Sachverhalt als Darlehen.