Im Bauwesen und in der Immobilienwirtschaft steht der Begriff des sogenannten Doppelhauses grundsätzlich für verschiedene Sachverhalte, die sich teilweise auch überlappen können. Trotzdem hat sich die Verwendung für symmetrisch gebaute Immobilien mehr oder weniger im Volksmund durchgesetzt, wobei beide Hälften entweder völlig oder nahezu identisch sind und praktisch spiegelverkehrt aneinander gebaut wurden. In Österreich wird die zugehörige Bauweise auch als sogenannte gekuppelte Bauweise bezeichnet. Die betreffenden Häuser sind in ihren beiden Hälften also regelmäßig einheitlich gestaltet. Die gemeinsame Wand ist dabei also in den meisten Fällen eine Seitenwand. Sollte es sich um eine Rückwand handeln, so liegt eine Back-to-back-Bebauung vor. Ein großer Nachteil ist dabei die eine fensterlose Wand und natürlich die oft mangelhafte Schalltrennung bzw. Schallisolierung.