Eine Einliegerwohnung ist eine Wohnung, die sich als externe Wohnung in einem Einfamilienhaus befindet, aber nicht über den dortigen Haupteingang, sondern über einen separaten Zugang zu erreichen ist. Dies ist zumindest der Regelfall, denn gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss eine solche Einliegerwohnung zwar nicht vollständig von dem eigentlichen Räumen des Eigenheims getrennt sein, sie muss aber das Merkmal einer eigenständigen Vermietbarkeit aufweisen. Allerdings ist dies rein hypothetisch, denn heute dürfte aufgrund des hohen Wohnstandards eine Einliegerwohnung, die nicht komplett vom übrigen Eigenheim getrennt ist, kaum noch als Mietwohnung vermietbar sein, sodass diese Verklausulierung an sich hinfällig ist.