Die sogenannten Erschließungskosten werden häufig auch als Erschließungsaufwand bzw. als Kosten für einen Erschließungsaufwand bezeichnet und sind an die Gemeinde zu entrichten, in der das betreffende Haus errichtet werden soll. Oftmals sorgt dann die Gemeinde für eine entsprechende Erschließung und stellt die anfallenden Kosten dem Bauherren oder dem Bauträger zur Gänze oder anteilig in Rechnung. Hier ist für eine abschließende Beurteilung relevant, ob die Gemeinde selbst für die Erschließung sorgen möchte, oder muss, um beispielsweise erschlossenes Bauland verkaufen zu können, oder ob ein Bauherr selbst Wert auf eine entsprechende Erschließung legt. Nach Abschluss der Arbeiten stellt die Gemeinde den sogenannten Gebührenbescheid zu.