Grundsätzlich bedient eine Feuerversicherung Ansprüche, die durch einen Brandschaden entstehen, wobei aber ausdrücklich angemerkt sein sollte, dass es sich dabei um keine Pflichtversicherung handelt, sodass jeder Immobilieneigentümer selbst entscheiden darf, ob er oder sie eine solche Feuerversicherung abschließen möchte. Dabei wird eine solche Versicherung zumindest für Privatkunden auch meistens nicht in Reinform angeboten.