Verpflichten sich mehrere Personen, wie zum Beispiel ein Ehepaar bei einem Immobilienkauf, auf der Grundlage eines – meist – schriftlich geschlossenen Vertrages zur Erbringung einer Leistung, die auch geteilt werden kann, so handeln sie gesamtschuldnerisch und sind aus diesem Grund Gesamtschuldner. Damit haften die betreffenden Schuldner, also das beispielhafte Ehepaar, seinem gemeinsamen Gläubiger, also dem Verkäufer der Immobilie, als Gesamtschuldner. In der Immobilienwirtschaft sind solche gesamtschuldnerischen Vertragsverhältnisse nicht selten. Man denke dabei beispielsweise nur an die gemeinsame Haftung für einen Kredit zur Immobilienfinanzierung gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut oder an die Leistungen, die aus einem Mietverhältnis gegenüber dem betreffenden Vermieter von Wohnraum entstehen.