Im Wesentlichen ist der Grundbuchauszug die Abschrift aller Eintragungen, die in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück eingetragen wurden. Das bedeutet, dass ein Interessent natürlich nicht das gesamte Grundbuch kopiert bekommt, sondern wirklich nur die Eintragungen – die dafür aber in Gänze – die zu seinem betreffenden Grundstück vorliegen. Zudem lässt sich der Grundbuchauszug in fünf verschiedene Bereiche unterteilen, von denen die letzten drei Blätter in der Regel sogenannte sensible Daten enthalten. Aus diesem Grund wird häufig auch von Seite 1-3 gesprochen. Oftmals genügt aber bereits das erste Blatt, um eine Eigentümerschaft nachweisen zu können, sodass die anderen beiden Blätter oftmals nicht preisgegeben werden müssen.