Kauft ein Interessent ein Grundstück oder einen Anteil an einem Grundstück, so fällt in der Regel eine sogenannte Grunderwerbsteuer an. Diese Grunderwerbsteuer wird auf der Basis des sogenannten Grunderwerbsteuergesetzes erhoben, bei dem es sich um eine Ländersteuer handelt, die aber wiederum durch die Länder an die Kommunen weitergereicht werden kann. Der aktuelle Steuersatz beträgt dabei zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage, je nachdem, welches Bundesland berührt wird. Diese Steuer zählt zu den Kaufnebenkosten beim Kauf eines Grundstücks.