Um einer Immobilienfinanzierung in Form eines Darlehens zuzustimmen verlangen die vergebenden Kreditinstitute in der Regel einen Eintrag der betreffenden Grundschuld in das Grundbuch bzw. sorgen selbst für eine entsprechende Grundschuldeintragung. Diese dient dann der Sicherheit der Baufinanzierung. Wird der Kredit gemäß den vertraglichen Kreditvereinbarungen ordnungsgemäß zurückgezahlt, sprich: Die Tilgung ist erfolgt, erteilt der frühere Kreditgeber eine sogenannte Löschungsbewilligung, sodass die Grundschuld auch wieder gelöscht werden kann. Um Irrtümern und Ärgernissen vorzubeugen empfiehlt es sich für jeden Kreditnehmer eines solchen Darlehens, sich unmittelbar nach Rückzahlung des Kredites um eine solche Grundschuldlöschung zu bemühen, sofern das Kreditinstitut hier nicht selbst aktiv wird.