Die Grundsteuer, die regional auch als sogenannter Bodenzins bekannt ist, sollte nicht mit der Grunderwerbsteuer verwechselt werden, denn beide Steuerarten sind voneinander unabhängig und werden auch unabhängig erhoben. Die einzige Gemeinsamkeit besteht hier also darin, dass der Steuersatz durch die jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Die Grundlage der Bemessung ist aber immer der aktuelle Wert des betreffenden Grundstücks. Die Erhebung erfolgt also praktisch nicht auf den Kauf, sondern auf das Eigentum, sowie auf sogenannte Erbbaurechte an Grundstücken. Die Grundsteuer ist eine sogenannte Substanzsteuer. Weiterhin bestehen zwischen den einzelnen Staaten Unterschiede.