Ganz allgemein erklärt versteht man unter einem sogenannten Grundstück einen Teil der Erdoberfläche, der räumlich abgeteilt bzw. räumlich begrenzt ist. Dabei werden die betreffenden Grundstücke in den meisten Teilen der Erde in einem sogenannten Grundbuch eingetragen. Gemäß dem sogenannten Grundstückszustand unterscheidet man dabei verschiedene Kategorien. Zu diesen Kategorien zählen unbebaute Grundstücke, Bauerwartungsland, Rohbauland und bebaute Grundstücke. Alle Kategorien zeichnen sich durch besondere Merkmale aus. Gemäß rechtlicher Einordnung lassen sich zudem noch Flurstücke, buchungsfreie Grundstücke, Betriebsgrundstücke und Privatgrundstücke unterscheiden.