Die Grundstücksfläche setzt sich aus der bebaubaren und der unbebaubaren Grundstücksfläche zusammen, wobei die überbaubare Grundstücksfläche der Grundstücksteil eines Baugrundstücks ist, der gemäß Bebauungsplan bebaut werden darf bzw. auf dem ein Gebäude errichtet werden darf. Es versteht sich dabei allerdings von selbst, dass dieses Bauwerk auch den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss. Damit ist die überbaubare Grundstücksfläche von der nicht überbaubaren Grundstücksfläche abzugrenzen, womit beide Bereiche also die eigentliche oder die gesamte Grundstücksfläche bilden. Beide Begriffe entstammen dem öffentlichen Baurecht und sind rechtlich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.