Die sogenannten Kaufnebenkosten bilden beim Erwerb einer Immobilie einen nicht unerheblichen Kostenfaktor, der unbedingt berücksichtigt werden sollte. Somit zählen zu den Kaufnebenkosten beispielsweise die Courtage des Immobilienmaklers, aber auch Notargebühren, eventuelle Gerichtskosten, die Grunderwerbsteuer und die Eintragung in das Grundbuch. Aber auch Kosten für Bodenuntersuchungen und ähnliche Ausgaben können durchaus zu den Kaufnebenkosten gerechnet werden. Im weiteren Sinne könnten sogar – je nach Auslegung des Sachverhalts – auch die Erschließungskosten zu den Kaufnebenkosten gerechnet werden.