Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einer Kündigungsfrist um eine Frist zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses. Damit steht aber auch die Frage der Abgrenzung im Raum, denn natürlich sind solche Kündigungsfristen nicht nur im Immobilienbereich interessant. Im Bereich der Immobilienwirtschaft kommen sie allerdings beispielsweise in Form von Kündigungsfristen von Mietverhältnissen für Wohnbauten oder gewerblich genutzten Bauwerken vor. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist während eines Mietverhältnisses für Mieter immer drei Monate. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen, wie Verstöße gegen den Mietvertrag) abgewichen werden. Hierzu lohnt sich im individuellen Fall immer eine Rechtsberatung mit einem Anwalt.