Bei einem Mehrfamilienwohnhaus handelt es sich um ein Wohnhaus, das für mehrere Familien erbaut bzw. von mehreren Familien bewohnt wird. Ein Synonym wäre Mehrfamilienwohnhaus. Die Abkürzung lautet MFH. Somit wird es bereits im Vorfeld für mehrere Mietparteien konzipiert und bildet den Gegensatz zu einem Einfamilienhaus, wobei es keine Rolle spielt, ob in einem solchen Einfamilienhaus eine sogenannte Einliegerwohnung vorhanden wäre oder nicht. Darüber hinaus kann ein solches Mehrfamilienhaus grundsätzlich nicht nur Mietwohnungen, sondern auch Eigentumswohnungen beinhalten, wobei sowohl in Österreich als auch in Deutschland das Grundstück, das zu einem solchen Mehrfamilienhaus gehört, unter verschiedenen bzw. mehreren Eigentümern aufgeteilt sein kann. In Liechtenstein und der Schweiz würden sogenannte Stockwerkseigentümer dagegen Miteigentumsanteile erwerben.