Ein Vermieter hat natürlich die Möglichkeit, im Laufe eines Mietverhältnisses die Miete zu erhöhen, wobei es für eine solche Entscheidung zahlreiche Gründe geben kann. So hat der Vermieter das Recht, die Miete an die allgemeine Mietpreissteigerung anzupassen. Ebenso können Maßnahmen der Modernisierung oder Sanierung ganz oder teilweise auf die Mieten umgelegt werden, was ebenfalls zu einer Mieterhöhung führt. Allerdings waren gerade solche Entscheidungen, die im größeren Stil getroffen wurden, in der Vergangenheit bereits Gegenstand von hitzigen Auseinandersetzungen. Trotzdem können die Mietparteien im Laufe eines Mietverhältnisses immer eine Mieterhöhung vereinbaren, wobei dieser Sachverhalt unter anderem im § 557 Abs. 1 BGB geregelt ist.