Der Begriff der sogenannten Mietminderung ist für den Sachverhalt der Reduzierung einer bestehenden Miete gebräuchlich, wenn sich an der Mietsache ein maßgeblicher Mangel befindet. Aber auch dann, wenn eine zugesicherte Eigenschaft an einem Mietobjekt nicht vorhanden ist, kann eine Minderung der Miete angebracht sein. Hierzu empfiehlt sich aber immer die Beratung durch einen Rechtsanwalt, um die Ansprüche auch wirklich korrekt durchsetzen zu können. Immerhin können viele Ursachen für die Minderung einer Miete in temporärer oder dauerhafter Form sprechen. Ausgeschlossen ist eine solche Mietminderung aber immer dann, wenn dem Mieter vor Abschluss des Vertragsverhältnisses der bestehende Mangel zur Kenntnis gebracht wurde.