Die Nutzfläche lässt sich relativ leicht zur eigentlichen Wohnfläche bzw. von der eigentlichen Wohnfläche abgrenzen, denn mit ihr meint man in der Immobilienwirtschaft alle Räume und Flächen, die zwar genutzt werden, die aber nicht ausgebaut sind. Somit zählen zur Nutzfläche beispielsweise nicht ausgebaute Dachböden. Aber auch Kellerbereiche und sogenannte Verschläge können zur Nutzfläche hinzugerechnet werden. Gemäß dieser Auslegung muss die Nutzfläche zwar nutzbar sein, sie muss aber nicht zwingend bewohnbar sein. Weiterhin besteht auch keine Notwendigkeit, die betreffende Nutzfläche einer Zweckbestimmung zuordnen zu können.