Die Definition der Räumungsklage ergibt sich bereits mehr oder weniger aus dem Namen, denn hier geht es um die Klage eines Vermieters zur Räumung von Wohnraum oder auch zur Räumung von Gewerbeeinheiten. Allerdings sollte angemerkt werden, dass die Räumungsklage nicht mit der Zwangsräumung identisch ist, sondern dieser in aller Regel vorausgeht. Es wird also erst geklagt und dem säumigen Mieter eine Frist zur freiwilligen Räumung der betreffenden Wohnung oder sonstigen Immobilie eingeräumt. Erst dann, wenn die Räumungsklage erfolglos bleibt, kann eine Durchsetzung durch eine Zwangsräumung erfolgen.