Beim Sachwertverfahren handelt es sich um ein weiteres Verfahren der Wertermittlung von Immobilien, das im Rahmen der deutschen Rechtsprechung in den §§ 21-23 der ImmoWertV geregelt ist. Dabei kommt das Sachwertverfahren vor allem dann zum Einsatz, wenn es sich um Immobilien handelt, die nicht am sogenannten Mietmarkt gehandelt werden. Ein wichtiges Anwendungsbeispiel wären somit Einfamilienhäuser. Hier wird also der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert der Immobilie nur nach den Sachwerten, wie also nach den Herstellungskosten oder auch nach den Wiederbeschaffungskosten, ermitteln lässt. Eine Wertermittlung nach erzielbaren Reinerträgen, wie beispielsweise nach künftigen Mieteinnahmen, wäre nicht möglich. Aus diesem Sachverhalt leitet sich auch der Name des Verfahrens ab.