Beim Immobilienkauf beträgt die Spekulationsfrist – wie übrigens bei allen Grundstücksgeschäften – 10 Jahre. Dabei bedeutet diese Frist, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre ein möglicher Gewinn, der aus einem Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses resultiert, nicht versteuert werden muss, sofern zwischen dem Bau – also der Herstellung – der Immobilie oder deren Anschaffung sowie dem Verkauf ebenfalls mindestens 10 Jahre liegen. Dabei beginnt die Spekulationsfrist am Tag der Vertragsunterzeichnung und endet exakt nach 10 Jahren. Wer seine Immobilie ohnehin selbst nutzt, kann die Spekulationssteuer aber ebenfalls in vielen Fällen vermeiden, sodass sich hier eine ausführliche Beratung durch einen Steuerberater empfiehlt.