In der Fachsprache des Finanzwesens bezeichnet man mit dem Begriff der Tilgung eine Rückzahlung von bestehenden Schulden, wobei diese Rückzahlung sowohl in planmäßiger als auch in außerplanmäßiger Form geschehen kann. Dabei spricht man vor allem im Bereich der Rückzahlung von Krediten von einer sogenannten Tilgung, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich dabei um kurzfristige, mittelfristige oder auch langfristige Kredite handelt. Somit ist die Tilgung aber auch kein Begriff, der sich ausschließlich auf die Immobilienwirtschaft bezieht, denn eine Tilgung an sich sollte bei jeder bestehenden Geldforderung erfolgen. Im juristischen Sinne einer Auslegung des Begriffes handelt es sich also um eine Erfüllung einer Leistung, die der Schuldner gegenüber dem Kreditgeber zu erbringen hat.