Mit dem Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet man in der Kreditwirtschaft ein Entgelt, das dafür gezahlt wird, dass ein Darlehen noch während der Zeit der Zinsfestschreibung außerplanmäßig zurückgezahlt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei mit VFE abgekürzt. Sollte das bereits per Vertrag zugesicherte bzw. vereinbarte Darlehen dabei noch gar nicht ausgezahlt sein, so spricht man nicht von einer Vorfälligkeitsentschädigung, sondern von einer Nichtabnahmeentschädigung. Trotzdem gelten hier analog auch die Bestimmungen der VFE. Grundsätzlich fällt die VFE also immer dann an, wenn der Kunde das Darlehen kündigt, ohne dass dazu ein Grund vorliegt, der eine Kündigung rechtfertigen würde. Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Bank, Sparkasse oder Bausparkasse ihrerseits den Vertrag kündigt, da es zu einem Verstoß des Kreditnehmers kam. In diesem Fall entsteht hier unter Umständen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch, den die Bank gegenüber ihrem Kunden geltend machen kann und wird. Dieser Schadensersatzanspruch wird ebenfalls gemäß den Vorgaben des VFE berechnet.