Im Gegensatz zur Nutzfläche zeichnet sich die Wohnfläche durch die Zuordnung zu den Wohnräumen einer in sich abgeschlossenen Wohnung oder eines Hauses aus. Allerdings ist gerade diese Wohnfläche nicht selten Gegenstand eines Rechtsstreits, wenn es um tatsächlich als Wohnfläche nutzbare Wohnflächen in einem Mietvertrag geht. Schon aus diesem Grund ist die Wohnfläche Gegenstand diverser Verordnungen, sowie Gesetze und Förderrichtlinien, sodass sich im Individualfall unbedingt eine Abklärung durch einen Rechtsanwalt oder einen Sachverständigen bzw. einen Gutachter empfiehlt.