Eine Wohnungsbaugesellschaft ist an sich ein anderer Begriff für ein Wohnungsunternehmen, wobei hier auch die weiteren Synonyme Wohnungsgesellschaft oder Wohnbaugesellschaft durchaus gebräuchlich sind. Im Grund handelt es sich bei einem solchen Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform um ein Unternehmen, dessen Aufgabe darin besteht, Wohnimmobilien zu bauen bzw. bauen zu lassen, zu verwalten bzw. verwalten zu lassen und zu vermarkten oder vermarkten zu lassen. Damit ist dieses Unternehmen in der Wohnungswirtschaft tätig, wobei ein sozial orientierter Hintergrund nicht immer gegeben sein muss, aber durchaus sogar auch als Schwerpunkt gegeben sein kann.