Mit der Zwangsversteigerung wird ein Vollstreckungsverfahren bezeichnet, welches im ZVG geregelt ist. Die Abkürzung ZVG bedeutet dabei Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Im Rahmen einer solchen Zwangsversteigerung wird ein bestehender Anspruch mithilfe staatlicher Machtmittel durchgesetzt. Auf diese Weise besteht für einen Gläubiger die Möglichkeit, bei einer bestehenden Geldforderung gegenüber einem Schuldner auch in das sogenannte unbewegliche Vermögen hinein zu vollstrecken. Zu den unbeweglichen Vermögen zählt man daher also bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Aufbauten der verschiedensten Art auf Grundstücken, Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte, zu denen auch das Erbbaurecht zählt.