Wenn Sie als Besitzer eines freien Grundstücks planen, dieses zu bebauen, gilt es, vorab einige Dinge sicherstellen. Zunächst sollten Sie wissen, ob sie über ein Baurecht verfügen und ob eine Baugenehmigung erfolgen wird.
Ob für ein Grundstück ein Baurecht besteht, sollte bereits vor dem Kauf geklärt werden. Das Baurecht legt fest, ob und für welche Nutzung ein Grundstück bebaut werden darf. Diese Bestimmungen sind im Grundbuch festgehalten und hängen von der Lage und der zuständigen Gemeinde ab. In der Regel erfolgt eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung, bei der Architekten und zuständige Ämter für mehr Klarheit sorgen können. Dabei ist es wichtig, eine behördliche Darlegung der baurechtlichen Situation einzufordern. Eine rein mündliche Zusage kann später zu Komplikationen führen.
Um Ihr Baurecht zu prüfen, können Sie auf drei Grundlagen zurückgreifen:
- Bebauungsplan: wenn es in der zuständigen Gemeinde einen Bebauungsplan gibt, erteilt dieser Auskunft über Ihr Baurecht.
- „Im Zusammenhang bebauter Ortsteile“: ohne Bebauungsplan können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt. Die Art des Baus hängt von der Umgebung, der Beschaffenheit und der Gemeindesatzung ab. Auch ein Denkmalschutz ist zu prüfen. Manchmal ist unklar, ob ein Grundstück zu einer Siedlung gehört. Im Zweifelsfall muss vor Gericht entschieden werden.
- Außenbereich: außerhalb von Siedlungen und Gemeinden erhält man nur in Ausnahmefällen, bei begünstigten Vorhaben, ein Baurecht. Zu privilegierten Vorhaben zählen Bauvorhaben der Landwirtschaft, Energieerzeugung, Industriegebäude oder Militäranlagen.
Darüber hinaus ist das Nachbarrecht ein zentraler Aspekt des Baurechts. Fühlt sich der Nachbar durch den Bau beeinträchtigt, kann er auf eine Aufhebung der Baugenehmigung klagen, jedoch nur, wenn er auch Eigentümer des benachbarten Grundstücks ist.
Insgesamt sollten sich Besitzer eines Grundstücks somit sehr frühzeitig um einen konkreten Bebauungsplan kümmern, um dessen Rechtsgültigkeit zu prüfen.
Zusammengefasst bedeutet das:
- vor einem Grundstückskauf sollte überprüft werden, ob ein Baurecht vorliegt
- innerhalb eines Bebauungsplans ist die Chance hoch, während im Außenbereich ein Bau nur in Ausnahmefällen genehmigt wird
- ein rechtsgültiger Bebauungsplan ist Voraussetzung