Eine Immobilie verschenken zu wollen klingt einfach, ist es das auch?
Jede Schenkung, die über ein kleines Gelegenheitsgeschenk hinausgeht, ist mit Steuern verbunden. Dabei gilt alles, was innerhalb von zehn Jahren verschenkt wird, zusammen. Wird der festgelegte Freibetrag überschritten, werden alle darauffolgenden größeren Geschenke steuerpflichtig.
Die Gründe, eine Immobilie zu verschenken, sind vielfältig. Eventuell will man die Erbschaftssteuer sparen, oder man hat schlicht und einfach keine Zeit mehr, sich um eine Immobilie zu kümmern. Ein Vorteil, der sich aus der Schenkung ergibt, ist auch, dass dadurch dem Staat zu einem späteren Zeitpunkt der Zugriff verwehrt bleibt. Zehn Jahre nach der Schenkung darf der Sozialträger nicht auf diese zurückgreifen, um eventuelle Pflegeleistungen abzudecken.
Den Wert der zu verschenkenden Immobilie kann das örtlich zuständige Finanzamt ermitteln. Für den Freibetrag einer Schenkung gilt, dass dieser von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängt. So können Kinder etwa alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei von beiden Eltern bekommen, woraus sich also 800.000 Euro Schenkung ohne Steuerzahlung ergeben.
Eigentümer sollten beim Schenken in Betracht ziehen, sich ein Wohnrecht zu sichern oder den sogenannten Nießbrauch zu nutzen. In dem Fall wir nicht der volle Umfang verschenkt, sondern der vorherige Eigentümer verfügt noch zu einem bestimmten Teil mit über die Immobilie. Das mindert zudem den Wert der Immobilie und kann Steuereinsparungen begünstigen.
In jedem Fall sollte man sich gut überlegen, ob und aus welchen Gründen man eine Immobilie verschenken will. Nicht selten ist dies eine emotionale Angelegenheit und sollte gut durchdacht sein. Für den Zweifelsfall sollte ein Rückfallrecht eingeräumt werden, wodurch der ehemalige Eigentümer Sicherheit erhält.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Eine Immobilie zu verschenken ist möglich, aber sollte gut durchdacht sein
- Steuerfragen sind dabei je nach Verwandtschaftsgrad individuell und können beispielsweise durch den Nießbrauchs Vorbehalt begünstigt werden
- ein Rückfallrecht schafft zusätzliche Sicherheit
Wenn Sie also eine Immboilie vorzeitig verschenken oder vererben möchte können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!