Dass man in einem Mehrparteienhaus gelegentlich Geräusche der Nachbarn wahrnimmt, lässt sich nicht vermeiden. Wenn Sie als Mieter jedoch permanent von lauten Nachbarn gestört werden, kann es sich um eine Lärmbelästigung handeln, die Sie nicht hinnehmen müssen. Aber wann ist diese Grenze erreicht? Und was genau können Sie tun?
Ob es sich um eine Lärmbelästigung handelt, hängt von der Uhrzeit, dem Umfeld und der jeweiligen Situation ab. Gerade daher ist manchen Mietern nicht klar, welche Rechte sie haben.
Zunächst gibt es keine länderübergreifenden Ruhezeiten, grundsätzlich gilt in den meisten Gemeinden jedoch eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig auf Ruhe zu achten. Zusätzlich zu diesen Reglungen können in der Hausordnung durch die Vermieter spezielle Reglungen getroffen werden. Dazu zählen beispielsweise Mittagsruhen. Das befreit jedoch nicht vor Lärmstörungen durch benachbarte Häuser.
Grundsätzlich gibt es viele Quellen der Lautstärke. Das können Trittschall, Kindergeschrei, Hundegebell, Heimwerkarbeiten, Streitereien, Medienkonsum, Musikinstrumente oder auch gelegentliche Feiern sein. Überall gilt es, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Wenn das jedoch Nachbarn vermehrt nicht tun und auch Gespräche oder ein Hinweis auf die Störung nicht helfen, dann stehen dem unter der Lärmbelästigung leidenden Mieter bestimmte Rechte zu. Da der Vermieter in der Verantwortung ist, dem Mieter eine Wohnung ohne Mängel zur Verfügung zu stellen, ist es seine Aufgabe, die Lärmbelästigung in den Griff zu kriegen. Dies kann durch eine Abmahnung oder im Zweifelsfall sogar Kündigung des rücksichtslosen Nachbarn erfolgen. Andernfalls können dem Mieter auch Mietminderungen zugestehen.
Wenn bestimmte Geräusche nicht zu vermeiden sind und zu einem Dauerproblem werden, kann nach Überprüfung, ob es sich objektiv um eine Lärmbelästigung handelt, die Miete gesenkt werden. Das kann je nach Einzelfall individuell entschieden werden.
Zusammengefasst bedeutet das:
- ein gewisser Geräuschpegel ist in einem Mehrfamilienhaus normal, aber eine Lärmbelästigung muss nicht ertragen werden/li>
- wenn ein Gespräch unter den Nachbarn nicht hilft, muss der Vermieter einschreiten: es kann zu Kündigungen der rücksichtslosen Nachbarn oder Mietminderungen für den durch die Lautstärke belästigten Mieter kommen/li>
- ob eine objektive Lärmbelästigung vorliegt, wird individuell entschieden