Das Hinterlegen einer Kaution ist in der Regel fester Bestandteil beim Vertragsabschluss. Sie dient der Sicherheit beim Eingehen des Mietverhältnisses, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Dabei fallen viele Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten an: gibt es ein Muss zur Kaution? Was ist die Obergrenze? Und was passiert während der Mietzeit mit der Kaution?
Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung der Vermieter, eine Kaution einzufordern. Diese dient jedoch der eigenen Sicherheit und ist somit in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Fehlt diese Vereinbarung, gibt es kein Recht des Vermieters, diese einzufordern. Ist die Kaution im Vertrag festgelegt, kann bei Nicht-Zahlung keine fristlose Kündigung, jedoch eine gerichtliche Forderung erfolgen.
Festgelegt ist im BGB hingegen die maximale Höhe der Kaution. § 551 BGB besagt, dass die Kaution maximal „das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen“ darf. Darüber hinaus ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu begleichen.
Es sind zudem verschiedene Arten der Zahlung zulässig:
- Barzahlung: hierbei ist zu beachten, dass ein Nachweis über den Erhalt erfolgt
- Überweisung auf das Konto des Vermieters
- Bürgschaft: durch einen Kredit bei der Bank oder durch Privatpersonen kann die Absicherung über Dritte erfolgen
- Mietkautionsversicherung: ein Versicherungsvertrag, dessen Vertragsgegenstand eine Mietsicherheit ist und in den jährlich eingezahlt wird
- Sperrkonto
- Sparverordnung
Egal, welche Form der Zahlung erfolgt, die maximale Höhe darf nicht überschritten werden. Zudem muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen behandeln, sodass der Mieter bei Insolvenz geschützt bleibt. Dir Rückzahlung erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb der angemessenen Frist (drei bis sechs Monate). In der Regel wird die volle Kaution zurückgezahlt, solange keine Forderungen des Vermieters geltend gemacht werden können.
Zusammengefasst bedeutet das:
- es gibt keine rechtliche Pflicht für die Mietkaution
- wird eine Kaution gefordert, muss diese im Vertrag festgehalten werden
- die maximale Höhe beträgt drei Netto Monatsmieten
- die Kaution darf in Raten und durch verschiedene Arten gezahlt werden
- eine fehlende Kaution ist kein Kündigungsgrund
- die Kaution muss sicher vor Missbrauch verwaltet werden